Rechtsanwalt und Notar – Karl-Heinz Dasbach

Geburtsort: Duisburg
Abitur: Leibniz Gymnasium Duisburg – Hamborn

Juristische Ausbildung:
Westfälische Wilhelms Universität Münster
 1. Staatsexamen: 1984

Referendarausbildung:
1984 – 1987 Landgericht Duisburg
1987 – 1992 Rechtsanwaltstätigkeit In Dinslaken

Berufliche Tätigkeit:
Kanzlei Dres K. und M. Lichtenfels, Dasbach in Dinslaken
August 1992 Gründung der eigenen Kanzlei
Rechtsanwälte Dasbach in Duisburg
August 2000 Ernennung zum Notar
Amtssitz Duisburg – Hamborn

Der Notar
Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse der vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Unparteiisch:
Ihnen und Ihren Vertragspartnern stehen die Notarinnen und Notare als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Die ausführliche und fachliche Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehen hierbei im Vordergrund.

Verschwiegen:
Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit über jedermann zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen.

Modern:
Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen wie Notarsiegel mit der eigenhändigen Unterschrift der Amtsperson.

Sicher:
Die notarielle Urkunde – mit Brief und Siegel – ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, dass ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.